HILFSANGEBOTE DER AWO KONSTANZ

Der Ortsverein der AWO hat im Treffpunkt Cherisy zwei Hilfsangebote etabliert, die auf Bedarfe reagieren, die sonst nicht abgedeckt werden.

Zum einen wurde nach dem Vorbild der Brillenhilfe, die es bereits bei der AWO in Singen gibt, dieses Angebot auch in Konstanz eingerichtet. Die finanziellen Mittel dafür werden aus Spenden, die in der Sütterlin-Schreibstube erarbeitet werden, zur Verfügung gestellt.

Mit großem ehrenamtlichem Engagement wird die Antragshilfe einmal wöchentlich angeboten und Ratsuchenden Unterstützung gegeben beim Verstehen und Ausfüllen von Formularen.

Sprechstunde:
Donnerstags von 15.00 – 17.00 Uhr im Treffpunkt Chérisy
Beratungen zur Zeit nur nach telefonischer Voranmeldung unter 07531-958963

EHRENAMTLICHE ANTRAGSHILFE

Sie haben Probleme beim Ausfüllen von Anträgen…

Formulare sind Ihnen ein Graus…
Sie wissen nicht, wie Sie bestehende Verträge kündigen können…
Sie verstehen die erhaltenen Behördenbescheide nicht…

Unsere Antragshilfe ist ein ehrenamtliches Angebot, das Orientierung durch das Formulardickicht der Ämter, Energieversorger und Krankenkassen bietet.
Wir helfen Ihnen zum Beispiel bei Antragsformularen für:

  • die Sozialleistungen
  • das Wohngeld
  • das Kindergeld
  • den Schwerbehindertenausweis
  • den Sozialpass
  • die Krankenkassenleistungen
  • und andere

Die Hilfe ist kostenlos und offen für alle Bürgerinnen und Bürger.

DIE AWO BRILLENHILFE

Die Arbeiterwohlfahrt Konstanz bietet ein Hilfsangebot für Menschen mit wenig Geld: die AWO Brillenhilfe.

Den Durchblick erhalten
Brillen gehören nur im begrenzten Umfang zum Leistungs­katalog der gesetzlichen Krankenkassen. Eine Brille ist aber eine wichtige Voraus­setzung für gesellschaftliche Teilhabe und den Zugang zum Arbeitsmarkt und somit wichtiger Faktor für ein selbstbestimmtes Leben. Hier sieht die AWO Konstanz den Bedarf für einen guten Zweck.

Soziale Gerechtigkeit schaffen
Das Geld für die Brillenhilfe kommt aus den Spenden für die Sütterlin-Schreibstube. Hier helfen Ehrenamtliche bei der Übertragung der alten Sütterlinschrift, für die Hilfe erhält die AWO immer wieder Spendenzuweisungen. Mit der Brillenhilfe verwirklicht die AWO ihren Auftrag für soziale Gerechtigkeit zu sorgen.

Die Brillenhilfe ist eine freiwillige Leistung der Arbeiterwohlfahrt, es besteht kein Rechtsanspruch auf den Zuschuss.

HÄUFIGE FRAGEN

Wer bekommt unsere AWO Brillenhilfe?

Zuschuss zu Brillengläsern erhalten Menschen unter den folgenden Voraussetzungen:

  1. Vorlage einer der folgenden Nachweise:
    • Arbeitslosengeld II nach dem SGB II
    • Grundsicherung/Sozialhilfe nach dem SGB XII
    • Wohngeld nach dem WoGG
    • Inhaber des Konstanzer Sozialpass
    • Inhaber einer Kundenkarte der Konstanzer Tafel
  2. Vorlage einer ärztlichen Verordnung oder eines ärztlichen Brillenprotokolls für eine Sehhilfe. Hiermit soll sichergestellt werden, dass mögliche Krankenkassenleistungen in Anspruch genommen wurden (neue Gesetzeslage März 2017!).
  3. Vorlage der bezahlten Optikerrechnung.
  4. Die Antragstellerin, der Antragssteller muss im Stadtgebiet Konstanz, in der Gemeinde Allensbach oder der Gemeinde Reichenau wohnen. Es werden vorrangig Mitglieder der Arbeiterwohlfahrt in Konstanz bezuschusst.

Wer bekommt keine AWO Brillenhilfe?

Kinder bis 14 Jahre haben einen Anspruch auf Sehhilfe durch die gesetzliche Krankenkasse und erhalten daher keinen AWO Zuschuss. Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wenden sich bitte zunächst an die Krankenkasse.

Wie hoch ist die AWO Brillenhilfe?

Es werden 80 % der Kosten für Brillengläser einer Brille pro Person übernommen, bis zu einem Betrag von 100,00 Euro. Diese Hilfe kann nur alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.

Wie wird die AWO Brillenhilfe ausgezahlt?

Der Antragsteller muss in Vorleistung treten und die Optikerrechnung bezahlen. Die Auszahlung der Brillenhilfe erfolgt an den Antragsteller direkt auf das im Antrag angegeben Girokonto in der Regel innerhalb von vier Wochen.

Wo stellt man einen Antrag auf AWO Brillenhilfe?

Anträge können zu den o.g. Zeiten im AWO Treffpunkt Chérisy, Chérisystr. 15, 78467 Konstanz eingereicht werden.

Was ist zur Antragsstellung vorzulegen?

1. Ausgefüllter Brillenhilfeantrag
2. Nachweis über den Sozialleistungsbezug
3. Ärztliche Verordnung oder ein ärztliches Brillenprotokoll
4. Bezahlte Rechnung vom Optiker